Folgende Punkte (hier etwas gekürzt) sollten im Regionalen Raumordnungsprogramm angepasst oder ergänzt werden:
- Der Bereich an der Gemeindegrenze zu Holdorf an der B214 soll als Biotobverbund dargestellt werden.
- Die im Landes-Raumordnungsprogramm festgelegten überregional bedeutsamen Kerngebiete für Biotopverbund, Natur- und Landschaftsschutz sollten in der zeichnerischen Detaildarstellung parzellengenau festgelegt und dargestellt werden.
- Alle Gewässer sollten mit den gesetzlich festgelegten Randstreifen als Biotopverbund bis zur Quelle in den RROP aufgenommen werden.
- Die aktuellen Sandabbaugebiete in der Gemeinde Steinfeld sind nicht korrekt eingetragen.
- Da sich Aussagen zur Bedeutung der Vorbehaltsgebiete Trinkwasser widersprechen, sollte die Definition und Bedeutung der Vorbehaltsgebiete Trinkwassergewinnung und deren Umwandlung in Vorranggebieten detailliert im RROP beschrieben werden.
- Ein Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs soll auch für den Südkreis über die B214 nach Diepholz in den RROP aufgenommen werden.
Hier kann die komplette Stellungnahme mit den Details gelesen werden.