UWG/SPD Gruppe stellt Antrag zur Bürgerbefragung
Antrag an den Gemeinderat gemäß § 56 NKomVG
Es soll eine Bürgerbefragung zu den Straßenausbaubeiträgen (Strabs) durchgeführt werden. Ziel ist es, eine deutliche Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Dabei sind die Straßenausbaubeiträge in der heutigen Form eventuell abzuschaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für eine Befragung zur Beratung vorzulegen.
Die Straßenausbaubeiträge wurden in Vechta mit 17 zu 1 Stimmen abgeschafft. In Dinklage und Holdorf soll eine Befragung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stattfinden. Aktuell wird eine großflächige Bestands- und Schadensaufnahme in der Gemeinde Steinfeld durchgeführt mit dem Ziel, den Handlungsbedarf aufzulisten und ein langfristiges Straßenausbauprogramm zu erarbeiten.
Dies ist der richtige Zeitpunkt, die Straßenausbaubeiträge neu zu ordnen. In den vergangenen Jahren sind kaum Ausbauten erfolgt und damit auch keine Belastung der Bürgerinnen und Bürger. In den vergangenen 15 Jahren sind weniger als 100 000 € von Anliegern an Straßenausbaubeiträgen erhoben worden.
Straßenunterhaltung ist eine kommunale Aufgabe. Wird allerdings daran gespart und Straßen nicht ordentlich unterhalten oder sind sie besonders alt, reichen Reparaturen nicht mehr und sie müssen grundsaniert werden. In diesem Fall kann die Gemeinde Steinfeld heute die Anlieger mit bis zu 60 Prozent an den Kosten der Grundsanierung beteiligen. Da kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen, die Familien oder Rentner in den Ruin treiben können. Das darf nicht sein und deshalb fordern wir die Streichung der Straßenausbaubeiträge und der wiederkehrenden Beiträge.
In Niedersachsen kann jede Gemeinde die Strabs abschaffen. Schon über ein Drittel der Kommunen nutzt diese Möglichkeit und hat sie bereits abgeschafft. Es fehlt an gesellschaftlicher Akzeptanz für die Straßenausbaubeiträge, die nicht vermittelbar sind. Das zeigen die erbitterten Widerstände. Nahezu alle Verbände fordern eine Übernahme der Kosten durch Land und Kommunen. Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur Instand halten, sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die anliegenden Grundstückseigentümer abwälzen.
Argumente gegen die Straßenausbaugebühren:
- Straßen sind Bestandteil der Daseinsvorsorge. Die Nutzung erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Grundstückseigentümer beschränkt. Erneuerung und Ausbau müssen somit von der Allgemeinheit finanziert werden.
- Straßen werden erstmalig durch die Grundstückseigner bezahlt und gehen in den Gemeindehaushalt ein und werden in 25 Jahren abgeschrieben. Die Unterhaltung obliegt fortan den Kommunen. Eine Gesamtsanierung ist also nach 25 Jahren gewährleistet, sofern diese Gelder nicht anderweitig verbraucht werden. Eine Forderung über die Straßenausbaubeiträge stellt somit eine Doppelzahlung dieser Kosten dar.
- Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung von Gemeindestraßen bedeutet für die Kommune einen hohen Verwaltungsaufwand, ist ungerecht und unsozial. Straßenausbaubeiträge belasten einseitig nur die Grundstückeigentümer, oft in einer existenzbedrohenden Höhe.
- Die Straßenerneuerung verändert weder Zugang oder Zufahrt zum Grundstück noch den Gebrauchswert des Grundstücks. Deshalb kann dieser nicht steigen. Die grundlegende Straßenerneuerung zielt allein darauf ab, die beschädigte Straße wieder normal befahrbar zu machen.
Da Straßenausbaubeiträge ungerecht und existenzgefährdend sind, ist das bisherige System in seiner jetzigen Form abzuschaffen.
Die UWG/SPD-Gruppe beantragt daher eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger als Ergebnis aus einer Bürgerbefragung zu den Straßenausbaubeiträgen.