Stellungnahme der UWG Fraktion im Rat der Gemeinde Steinfeld zum Streit um den Naturerhalt

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Hier geht es um mehr als um die beiden aufgestellten Bebauungspläne Dorfstr./Grüner Weg in Mühlen und Dammer Straße III in Steinfeld.

Zu den Tatsachen: Das Baugebiet war ein Feuchtgebiet mit hohem Naturerhaltungswert und ungeeignet für die Bebauung. Aus diesem Grund fand die Gemeinde keinen Erschließungsträger, so dass sie die Vermarktung selber durchführen musste.

Bis heute wurde unter anderem eine Wallhecke im Innenbereich vernichtet, für die von der Gemeinde kein Ersatz geschaffen wurde. In der Wallhecke im Randbereich wurden 5/6 dicke Eichen mit gesundem Kern angeblich aus Gründen der Standsicherheit (wieso wurde dies beim Aufstellen des B-Plans nicht erkannt) gefällt, diese sollen jetzt durch 4 kleine Bäume ersetzt werden. Wenn diese dann in ein bis zwei Jahre entfernt werden, sagt keiner mehr etwas.

Ähnliches gilt für die Wallhecke mit den gefrästen Baumstämmen. Die Folge davon kein oder ein stark beeinträchtigtes Wachstum der Bäume und Sträucher. Der Landkreis spricht von Beeinträchtigung der Wallhecke, realistisch gesprochen ist auch diese Wallhecke in Teilen komplett vernichtet worden.

Auch im Bereich Dammer Str. III wurde z.B. der Abstand zum Wald beim Aufstellen des B-Plans nicht hinreichend berücksichtigt.

Die Versäumnisse und das Fehlverhalten der Gemeinde werden jetzt auf dem Rücken der Bauplatzerwerber ausgetragen. Auch wenn so lapidar gesagt wird: dem Käufer sind die Festsetzungen des Bebauungsplans bekannt, sind diese speziellen Punkte im Kaufvertrag nicht festgeschrieben.

Ist dem Käufer der gültige Bebauungsplan übergeben worden z.B. als Anlage zum Kaufvertrag oder wurde gezielt darauf hingewiesen, was zu beachten und welche Pflege erforderlich ist?

Der gültige Bebauungsplan ist für den Bürger nicht einsehbar, selbst Ratsmitglieder müssen diesen über die Fraktion anfordern.

Hinzu kommt, dass die festgesetzten Grünflächen ohne erforderliche Zustimmung des Gemeinderates veräußert wurden. In anderen Bereichen der Gemeinde wurde die Veräußerung bisher immer abgelehnt.

Der Landkreis und die Gemeinde schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Eine Verständigung und einheitliche Sichtweise findet nicht statt. Hinweise und Forderungen des Kreises werden grundsätzlich von der Gemeinde abgelehnt. Leidtragender ist der Bauherr, der im guten Glauben auf die Aussagen der Gemeinde vertraut hat. Jetzt hat er den ‚Schwarzen Peter‘.

Dies ist kein fairer Umgang mit dem Bürger. Es beginnt mit dem Aufstellen des B-Plans durch die Gemeinde. Einwände vom Landkreis werden bzw. wurden nicht ernst genommen und abgewiegelt. Für die Gemeinde gilt, wichtige Sachen die den Naturschutz betreffen werden nur widerwillig oder gar nicht aufgenommen und auch nicht exakt dokumentiert. Mit lapidaren Hinweisen wie z.B. „ …Hinweis zum Artenschutz ist nicht erforderlich“ oder der festgesetzte Abstand von 3,00 m zum Schutz der Gehölzanpflanzungen ist ausreichend und wird nicht geändert, glaubt man den Bestimmungen zu entsprechen. Hier muss vor Beginn der Bauarbeiten durch eine fachkundige Person im Auftrag der Gemeinde eine Überprüfung vorgenommen werden. Dies kann nicht durch den Bauherrn erfolgen.

Mit diesen „Wischiwaschi-Aussagen“ und dem Abwälzen der Aufgaben auf den Bauherrn kommt die Gemeinde ihren Verpflichtungen nicht nach. Ein klärendes Gespräch der Verwaltungen von Landkreis und Gemeinde unter Einbeziehung der Politik sollte für alle Beteiligten ein tragbares Ergebnis bringen. Hier sind aus unserer Sicht auch der Landrat und die BM gefordert.

Der Ausgleich für Natur und Landschaft wurde in der Vergangenheit nicht oder nur sehr dürftig durchgeführt. Jetzt wo die Kontrolle vom Land greift, soll das Geld für den Ausgleich fern der Heimat und nicht zum Wohle der Bürger in der Gemeinde eingesetzt werden. Dort wird mit nicht gerade geringen Summen aus der Gemeinde Steinfeld die Natur auf Vordermann gebracht. Wen wundert es bei diesen Machenschaften, dass der Landkreis Vechta bei der Deutschland Studie im hinteren Bereich(Platz 372 von 401) steht.

Der Ausgleich sollte in der Gemeinde durchgeführt werden. Dabei sollten Wallhecke und Naturflächen in Gemeindehand bleiben und nicht an privat veräußert werden, um hier Schwierigkeiten bei der Pflege und den Erhalt entgegen zu wirken.

Die Natur mit dem Wasser, der Luft, den Lebewesen, Bäumen und Pflanzen ist Grundlage allen Lebens und damit auch Grundlage für die Zukunft der Menschen. Dieses zu erhalten ist unsere Aufgabe und nicht das Befriedigen der Gier nach Wachstum und immer größeren Besitztum.

25.06.2018 / UWG-Fraktion, Heinrich Luhr